GRZ- und GFZ-Rechner: Wie viel darf ich bauen?
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl aus dem Bebauungsplan in Quadratmeter umrechnen – inklusive der Zusatzfläche für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO.
Der Bebauungsplan sagt in Kennzahlen, was auf einem Grundstück entstehen darf. Dieser Rechner übersetzt sie in Quadratmeter – und rechnet mit, was viele Rechner unterschlagen: Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten zählen auf die Grundfläche an.
GRZ und GFZ nicht zur Hand?
Beide Werte stehen in der Nutzungsschablone des Bebauungsplans, der für Ihr Grundstück gilt. Geführt wird er vom zuständigen Bauamt. Über dieses Portal fordern Sie den Bebauungsplan online an – ohne Behördengang, ohne Fax.
Die Nutzungsschablone lesen
In der Ecke jedes Bebauungsplans steht eine kleine Tabelle, die Nutzungsschablone. Sie enthält alle Kennzahlen für das jeweilige Baugebiet. Die folgenden Kürzel gelten bundesweit nach Baunutzungsverordnung.
Art der baulichen Nutzung (§§ 2–11 BauNVO)
| Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| WS | Kleinsiedlungsgebiet – Wohnen mit Nutzgärten und Kleintierhaltung |
| WR | Reines Wohngebiet – fast ausschließlich Wohnen, Gewerbe nur ausnahmsweise |
| WA | Allgemeines Wohngebiet – überwiegend Wohnen, dazu Läden und nicht störendes Gewerbe. Das häufigste Gebiet in Wohnlagen. |
| WB | Besonderes Wohngebiet – Wohnen im Bestand, gemischt mit Gewerbe und Betrieben |
| MD | Dorfgebiet – Landwirtschaft, Wohnen und Gewerbe nebeneinander |
| MI | Mischgebiet – Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe zu gleichen Teilen |
| MU | Urbanes Gebiet – dichte Nutzungsmischung, seit 2017 möglich |
| MK | Kerngebiet – Handel, Verwaltung, zentrale Einrichtungen |
| GE | Gewerbegebiet – nicht erheblich belästigende Betriebe, Wohnen nur ausnahmsweise |
| GI | Industriegebiet – auch erheblich störende Betriebe |
| SO | Sondergebiet – Zweckbestimmung steht im Plan, etwa Einkaufszentrum oder Klinik |
Maß der baulichen Nutzung (§§ 16–21a BauNVO)
| Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| GRZ | Grundflächenzahl – Anteil des Grundstücks, der überbaut werden darf. 0,4 heißt 40 %. |
| GFZ | Geschossflächenzahl – Summe aller Vollgeschossflächen im Verhältnis zur Grundstücksfläche |
| BMZ | Baumassenzahl – umbauter Raum je m² Grundstück, meist nur in GE und GI festgesetzt |
| II, III … | Zahl der Vollgeschosse als römische Ziffer. In der Regel ein Höchstmaß. |
| TH / FH / OK | Traufhöhe, Firsthöhe, Oberkante – Höhenbegrenzungen in Metern oder über NHN |
Bauweise und überbaubare Fläche (§§ 22, 23 BauNVO)
| Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| o | Offene Bauweise – mit seitlichem Grenzabstand, Gebäudelänge höchstens 50 m |
| g | Geschlossene Bauweise – ohne seitlichen Grenzabstand, Bauen an die Grenze |
| a | Abweichende Bauweise – der Plan beschreibt selbst, was gilt |
| Baugrenze | Blau gestrichelt. Das Gebäude darf bis dorthin reichen, muss aber nicht. |
| Baulinie | Blau durchgezogen. Auf dieser Linie muss gebaut werden. |
Kürzel für Dachformen wie SD, WD oder FD sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Was sie bedeuten, steht in der Legende des jeweiligen Plans.
Häufige Fragen
Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Auf 800 m² sind das 320 m² für das Hauptgebäude.
Ja. Nach § 19 Abs. 4 BauNVO zählen Garagen und Stellplätze samt ihren Zufahrten, Nebenanlagen nach § 14 BauNVO und Bauteile unterhalb der Geländeoberfläche mit. Dafür darf die zulässige Grundfläche um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer GRZ von 0,8. Die Zufahrt wird dabei oft übersehen.
Die GRZ begrenzt die Fläche, die das Gebäude auf dem Grundstück einnimmt. Die GFZ begrenzt die Summe aller Geschossflächen. Ein Haus mit zwei Vollgeschossen auf 320 m² Grundfläche hat 640 m² Geschossfläche.
WA steht für Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Zulässig sind Wohngebäude, Läden und nicht störende Handwerksbetriebe zur Versorgung des Gebiets. Es ist die häufigste Festsetzung in Wohnlagen.
Eine Baugrenze (blau gestrichelt) darf nicht überschritten werden – das Gebäude kann aber dahinter zurückbleiben. Auf einer Baulinie (blau durchgezogen) muss gebaut werden.
Beide Werte stehen in der Nutzungsschablone des Bebauungsplans, der für Ihr Grundstück gilt. Den Bebauungsplan führt das zuständige Bauamt; über dieses Portal lässt er sich online anfordern.
Die Berechnung folgt der Baunutzungsverordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Bebauungsplan selbst und die Auskunft des zuständigen Bauamts. Alle Angaben ohne Gewähr.